Krankenkassen-Zuzahlung zum Hörgerät
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Juli 2018
Wie viel die Kassen zum Hörsystem beitragen Käufer eines Hörsystems fragen sich häufig, wie viel die Krankenkasse dazugibt und welche Kosten selbst getragen werden müssen. Wichtig ist zunächst der individuelle Bedarf. Wurde ein Hörsystem aus medizinischen Gründen verordnet, muss die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag leisten – dieser beläuft sich seit November 2013 für die Leistungen für Hörhilfen auf einen Festbetrag von 784,94 Euro pro Seite. Wobei die Höhe der Kostenübernahme je nach Krankenkasse variiert. Sonderausstattungen bzgl. besonderer technischer oder designbezogener Merkmale müssen von den Betroffenen in der Regel selbst übernommen werden. Betroffene können alle sechs Jahre ein neues Hörsystem bei der Krankenkasse beantragen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie auch bei der Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse (auch private Krankenkassen). ]]>